Jede Gemeinde entsendet pro vollem 10%-Anteil der Zweckverbandsbevölkerung einen Delegierten resp. eine Delegierte, mindestens aber deren zwei. Die Delegierten repräsentieren somit die Zweckverbandsgemeinden und sind die Vertreterinnen und Vertreter des höchsten Organes eines Zweckverbandes, nämlich den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern. Die Delegiertenversammlung ist legislatives Organ des Zweckverbandes und verantwortlich für die finanziellen und strategischen Rahmenbedingungen.
Die Delegierten des Zweckverbandes Pflege und Betreuung Mittleres Tösstal:
Offenlegung der Interessenbindung
gem. Art. 42, Abs. 2 des Gemeindegesetzes resp. Art. 18, Abs. 1 der Zweckverbandsstatuten vom 1.1.2022